| Konsumentenschutz und Internet Abzocke |
| Dienstag, 20. April 2010 | |
|
Dass das Internet eine der größten Erfindungen der Menschheit ist und damit auch sehr viele Vorteile mit sich bringt, mag wohl kaum jemand bezweifeln. Doch auch viele Verbrecher haben das Internet für sich gefunden! Egal ob es sich dabei um Handy Abzocken, Abo Fallen, Download-Gebühren für Freeware Programmen oder sonstige Internet Abzocke handelt: Immer sind dabei Firmen mit im Spiel, die mit Angst- und Panikmache das große Geld scheffeln wollen. Und der Konsumentenschutz warnt: Machen wir es den Abzockern nicht zu leicht! ![]() Bild von konsumentenschutz.de Konsumentenschutz gegen Internet Abzocke Internet Abzocken sind wie eh und je ein sehr wichtiges Thema. Immer wieder werden ahnungslose Internet User mit Abmahnungen für diverse Einkäufe an Schundware im Internet abgestraft, verstehen erst aber gar nicht, wie bei den online Portalen ein regulärer Verkaufsvertrag zu Stande kommt. Vor allem Firmen wie die Schmidtlein GbR legen es gerne darauf an, sich mit dem scheinbaren Kunden anzulegen, schicken unendlich viele Mahnbriefe und drohen auch nicht zu selten mit rechtlichen Schritten über deren Rechtsanwalt. Doch der Konsumentenschutz empfiehlt: Nicht nachgeben und schon gar nicht die Forderungen zahlen! Konsumentenschutz: Gratis ist nicht immer Gratis Vor allem vermeintliche Gratis Angebote wie Führerscheintests, Fabriksverkäufe, IQ-Tests oder Lebenserwartungstests gehören zu den typischen Internet Abzocken. Gratis SMS Dienste sowie Downloads von Freeware Programmen können so ziemlich schnell zu einer richtig teuren Rechnung sowie dazugehörigen Abmahnung führen. Der Konsumentenschutz rät daher, sich vor einer Registrierung bei einschlägigen online Portalen, die AGBs des Angebots genauestens durchzulesen und jene auch auszudrucken. Es wird auch dazu geraten, nicht vorschnell zu handeln und bedenkenlos die privaten Daten weiterzugeben, könnten diese auch zu Weiterverkäufen an 3. Verwendet werden, dass zu Spam und Werbung führen kann. Der Konsumentenschutz rät weiters nicht Bankdaten oder Kreditkartendaten über das Internet weiterzugeben, könnten diese Angaben zu einem weit leichteren Bankkonto führen bzw. hohe Kosten hervorrufen. Wenn es bereits zu spät ist Hat die Abzocke schon zugeschlagen? Dann nicht verzagen, den Konsumentenschutz fragen! Grundsätzlich führen solche Forderungen alla Mahnschrieb zu genau gar nichts. Sind in den letzten Jahren hundertausende solcher Schriebe ausgesendet worden, und nicht einmal eine Handvoll solcher Forderungen haben vor dem Richter geendet. Und als Information nebenbei: Es ist kein Wunder, dass solch dubiose Anbieter die Gerichte der Welt meiden, immerhin bewegen sich solche Firmen auf sehr dünnen Eis und schlittern nur an der Rechtmäßigkeit herum. Die paar wenigen Fälle vor Gericht wurden auch für den Konsumenten entschieden, also nur keine Angst bei solchen Schrieben. Wer zum Konsumentenschutz noch mehr Fragen hat, kann sich unter www.arbeiterkammer.com schlau machen, gibt es Fragen zum Internet Recht im Bezug auf Abzocken im Internet, kann ich nur diese Seite empfehlen, werden dort so gut wie alle Fragen beantwortet, die ein solches Prozedere mit sich bringen kann. |